Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz
28. November, 10:00 - 15:00 Uhr
Nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 08.08.2007 dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund ihrer Ausbildung oder nach einer Schulung "... über die ihrer Tätigkeit entsprechenden Fachkenntnisse..." verfügen. Diese Fachkenntnisse sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen. Für Unternehmer im Gastronomie-Gewerbe ist eine Pflicht zur Teilnahme an der Unterrichtung im § 4 Gaststättengesetz festgeschrieben.
Inhalte der Unterrichtung
Für die künftigen Gastronomen bietet die Unterrichtung eine hervorragende Informationsmöglichkeit, sich mit den grundlegenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen. In der Veranstaltung werden auch betriebswirtschaftliche und organisatorische Informationen zum Betrieb eines gastronomischen Betriebs vermittelt, die zu einem Markterfolg beitragen können. In einem Erklärfilm zur Gaststättenunterrichtung werden Ihnen die Inhalte und der Ablauf der Veranstaltung erläutert.
Referent der Gaststättenunterrichtung in der IHK zu Schwerin ist Dipl.-Ing. Ronald Paulowitz, Inhaber des Instituts für Hygiene und Lebensmittelsicherheit.
Zusammen mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie den Gebührenbescheid über 65,00 EUR, den Sie als Banküberweisung zahlen.
Die Unterrichtung beginnt am 28.11.2024 um 10:00 in der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin.
Referent
Dipl.-Ing. Ronald Paulowitz
Institut für Hygiene und Lebensmittelsicherheit
IHK-Ansprechpartner
Henner Willnow
Fachberater Ernährungswirtschaft, Hochschulkooperationen
Tel.: 0385 55103-312
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
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