Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz 

 16. April 2026, 10:00 - 15:00 Uhr

DeveLUP Ludwigslust 

Nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 08.08.2007 dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden, die aufgrund ihrer Ausbildung oder nach einer Schulung "... über die ihrer Tätigkeit entsprechenden Fachkenntnisse..." verfügen. Diese Fachkenntnisse sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen. Für Unternehmer im Gastronomie-Gewerbe ist eine Pflicht zur Teilnahme an der Unterrichtung im § 4 Gaststättengesetz festgeschrieben.

Inhalte der Unterrichtung

Für die künftigen Gastronomen bietet die Unterrichtung eine hervorragende Informationsmöglichkeit, sich mit den grundlegenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen. In der Veranstaltung werden auch betriebswirtschaftliche und organisatorische Informationen zum Betrieb eines gastronomischen Betriebs vermittelt, die zu einem Markterfolg beitragen können. In einem Erklärfilm zur Gaststättenunterrichtung werden Ihnen die Inhalte und der Ablauf der Veranstaltung erläutert.

Referent der Gaststättenunterrichtung ist Dipl.-Ing. Ronald Paulowitz, Inhaber des Instituts für Hygiene und Lebensmittelsicherheit.

Zusammen mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie den Gebührenbescheid über 65,00 EUR, den Sie als Banküberweisung zahlen.

Achtung: Die Unterrichtung beginnt am 16.04.2026 um 10:00 imDeveLUP Ludwigslust.

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Die Teilnahmebestätigung muss auf Ihre Meldeadresse ausgestellt sein. Bitte tragen Sie daher hier Ihre private Adresse ein wie sie in Ihrem Ausweisdokument notiert ist.

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Begleitung 1

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Für einen ersten Überlick über die gastronomischen Ideen bitten wir Sie um ein kurzes Stichwort. Damit kann der Referent speziell auch auf Ihr Thema eingehen. Beispiele wären hier etwa Fisch, Eis, internationale Küche, Barbetrieb, Vereinsgastronomie. Die Angabe ist selbstverständlich freiwillig.

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Sprachkenntnisse:
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Anwesenheit:
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Auf dieser Veranstaltung wird möglicherweise fotografiert und/oder gefilmt. Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung willigen Sie ein, dass ggf. ein Foto und/oder eine filmische Abbildung ihrer Person für die Veröffentlichung (Print, Online, Soziale Netzwerke etc.) genutzt wird.

Falls Sie eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Gastronomie, Hotellerie oder der Ernährungswirtschaft vorweisen können: Möglicherweise kommt eine Befreiung von der Gaststättenunterrichtung in Betracht. Bitte sprechen Sie uns hierzu telefonisch an: 0385 5103-312.

Referent

Sprecher

Dipl.-Ing. Ronald Paulowitz
Inhaber

Institut für Hygiene und Lebensmittelsicherheit

IHK-Ansprechpartner

Sprecher

Henner Willnow
Fachberater Ernährungswirtschaft, Innovationen

IHK zu Schwerin, Tel.: 0385 5103-312

Location

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  • Website Link

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus

Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin

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