Nachschulung Lebensmittelhygiene
25. November, 14:00 - 17:00 Uhr
Arbeitgeber in der Ernährungswirtschaft sind verpflichtet, Mitarbeitenden regelmäßige Schulungen zur Lebensmittelhygiene und jährlich zum Arbeitsschutz zukommen zu lassen. Auch eine Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetz ist im Abstand von zwei Jahren notwendig.
Diese Schulungen können durch den Arbeitgeber selbst erfolgen oder durch eine beauftragte Person. Diese Belehrung ist jeweils zu dokumentieren und von den Angestellten ebenso wie die Erstbelehrung bzw. das Gesundheitszeugnis am Arbeitsplatz aufzubewahren. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind in § 43 (4) Infektionsschutzgesetz und § 4 (2) Lebensmittelhygieneverordnung notiert.
Für Ihre Anmeldung zur Nachschulung nutzen Sie bitte das Formular.
Die Kosten pro Teilnehmer betragen 30,00 Euro. Zusammen mit der Teilnahmebestätigung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie im Anschluss an die Unterrichtung bargeldlos als Banküberweisung zahlen. Eine Zahlung der Rechnung in bar ist nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an den Support.
Referent
Dipl.-Ing. Ronald Paulowitz
Institut für Hygiene und Lebensmittelsicherheit
IHK-Ansprechpartner
Henner Willnow
Fachberater Ernährungswirtschaft, Hochschulkooperationen
Tel.: 0385 55103-312
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
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